Liebe Eltern
An den Volksschulen und an allen Schulen, an denen die obligatorische Schulpflicht erfüllt werden kann (Privatschulen, Sonderschulen), gilt ab Montag, 19. Oktober, eine Maskenpflicht für Erwachsene (Lehr- und Schulpersonal, Behördenmitglieder, Eltern und Dritte) auf dem Schulareal. Das aktualisierte Schutzkonzept finden Sie auf www.schulestaefa.ch.
Für erwachsene Personen gilt in den Schulhäusern sowie auf dem ganzen Schulareal der Volksschule (inkl. Sonder- und Privatschulen) eine generelle Maskentragpflicht. Erwachsene Personen, die ein Schulareal oder -gebäude betreten bzw. sich auf dem Areal bewegen, tragen eine Maske. Von dieser Bestimmung ausgenommen sind Unterrichts- und Betreuungssequenzen.
Keine Maskentragpflicht gilt generell für Schülerinnen und Schüler.
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I sollen aber in Situationen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, eine Maske tragen, wenn der Unterricht durch eine besonders gefährdete Lehrperson erteilt wird.
Diese Massnahme dient in hohem Masse der Aufrechterhaltung des Schulbetriebs und damit einem gewichtigen öffentlichen Interesse. Sie ist vorerst bis 31. Dezember 2020 befristet und kann je nach Entwicklung der epidemiologischen Lage vorzeitig aufgehoben oder verlängert werden.
Bitte beachten Sie auch das bereits kommunizierte Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in Kindergarten und Primarschule.
Ich wünsche Ihnen beste Gesundheit und bedanke mich für Ihre Unterstützung in dieser anspruchsvollen Zeit.
Freundliche Grüsse
Michaela Oberholzer, Schulleiterin Beewies
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